Bedingungen für das Wohnen im Corbusierhaus-Berlin |
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Parkplätze
Der große Parkplätze gehört zum Haus. Sie können gern Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz direkt westlich des Hauses unentgeltlich parken.
Küche
Zu jeder Wohnung gehört eine voll eingerichtete Küche mit den gängisten Kochutensilien.
Sperrmüll
Einmal in der Woche (Donnerstags) wird Sperrmüll abgeholt. Als Bewohner können diese komfortable Möglichkeit gern unentgeltlich nutzen.
Hunde
Hunde sind hier sehr willkommen. Wir freuen uns über jeden einzelnen Vierbeiner. Es gibt sogar ein Hundeauslaufgebiet mit Hundetoiletten und Tütenspender (siehe Protokolle der 20. und 47. WEG-Versammlung), die unentgeltlich genutzt werden können.
Hausmeister
Hausmeister helfen - nicht nur bei Gefahr. Sie erreichen die Hausmeister immer unter den Telefonnummern (030) 3047551 oder Mobil 0172 3176756.
Ordnung im Haus!
Im Corbusierhaus sind die folgenden Regeln in der jeweils gültigen Fassung verbindlich:
Hausgemeinschaftsordnung
für die Wohnanlage Flatowallee 16, 14055 Berlin (Corbusier-Haus) gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG
Im Interesse alter Hausbewohner und zur Regelung der Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen werden nachstehende Vereinbarungen zwischen den Wohnungseigentümern getroffen:
1.) Die Müllschluckanlage ist ausschließlich in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr zu benutzen. Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr (insbesondere sonntags) soll die Müllschluckanlage nur in unbedingt notwendigen Fällen benutzt werden. Flaschen sind wegen der Geräuschbelästigung der Anwohner nicht über die Müllschluckanlage zu beseitigen, sondern in den hierfür bereitstehenden Altglas-Container zu bringen.
Gegenstände aus Metall, z.B. Rohre oder defekte Haushaltsgeräte, sowie Holzgegenstände wie Balken und Leisten dürfen nicht über die Müllschluckanlage beseitigt werden, da die Welle der
Mülipressanlage durch diese Materialien brechen kann.
Benutzer der Müllschluckanlage haben den durch Vorbeischütten in der unmittelbaren Umgebung der Müllschluckanlage entstehenden Schmutz umgehend selbst zu beseitigen.
2.) Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art, wie z.B. Einkaufswagen, Sperrmüll oder ähnlichen Dingen auf den Innenstraßen oder den als Fluchtwegen vorgesehenen Treppenhäusern ist nicht gestattet. die Verwaltung wird ermächtigt, sämtliche Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung des Verursachers zu beseitigen und die hierbei entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
3.) Die Personenaufzüge sind ausschließlich bestimmungsgemäß nur für die Beförderung von Personen vorgesehen und geeignet. Der Transport von Möbeln und anderen schweren Gegenständen in diesen Aufzügen ist nicht gestattet.
Der Transport von Hunden in diesen Aufzügen ist nur gestattet, wenn die Hunde - sofern sie kleiner sind als Dackel - in einem von allen Seiten geschlossenen Behälter, wie z.B. einer Einkaufstasche, getragen werden oder an einer Kurzleine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung ist das Hauspersonal berechtigt, die Hunde sowie die Hundehalter aus der Aufzugskabine zu verweisen und zur Durchsetzung dieser Anordnung zeitweise außer Betrieb zu setzen. Das Rauchen im Aufzug ist nicht gestattet.
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß seine Mieter, Besucher und Angehörigen sich an diese Anweisungen halten.
4.) Bei Durchführung von baulichen Maßnahmen innerhalb einer Wohnung ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß die lnnenstraßen sauber gehalten werden. Entstehender Bauschmutz ist spätestens bis 19.00 Uhr täglich zu beseitigen. Jeder Wohnungseigentümer wird verpflichtet, die von ihm beauftragten Handwerker dementsprechend anzuweisen.
Wird die lnnenstraße durch Baumaßnahmen innerhalb einer Wohnung verschmutzt und wird dieser Bauschmutz nicht umgehend beseitigt, wird die Verwaltung berechtigt, die Reinigung der tnnenstraße durch ein Unternehmen zu beauftragen und die dadurch enstehenden Kosten dem bauausführenden Wohnungseigentümer in Rechnung zu stellen.
5.) Unter Hinweis auf die Lärmschutzordnung ist vermeidbarer Lärm innerhalb der Wohnungen zu unterlassen. Längere, mit starken Geräuschen verbundene Arbeiten dürfen in den Wohnungen ausschließlich in der Zeit zwischen 8.00 und 20.00 Uhr vorgenommen werden, samstags nur bis 18.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind mit starken Geräuschen verbundene Arbeiten zu unterlassen.
Sollten innerhalb der Wohnungen Handwerker beschäftigt werden - bei derartigen Aufträgen ist eine Berücksichtigung der Mittagspause zwischen 13.00 und 15.00 Uhr nicht möglich - sind sämtliche Bewohner in der Umgebung der umzubauenden Wohnung vor Beginn der Arbeiten über Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Maßnahme zu informieren, damit diese Bewohner die Möglichkeit haben, sich auf diese Belästigungen einzustellen.
6.) Es wird empfohlen, die Inbetriebnahme einer Waschmaschine sowie das Baden bzw. Duschen in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr zu vermeiden.
7.) Das gesamte Grundstück sowie die Innenstraßen und Hausflure dürfen nicht als Hundeauslaufgebiet genutzt werden. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Flächen des Vorgartens und die Rasenflächen.
Sollte auf diesen Fluren Hundekot gefunden werden, so ist dieser vom jeweiligen Halter des Hundes, der diesen Hundekot hinterlassen hat, umgehend zu beseitigen. Weigert sich der Hundehalter dies zu tun, so sind ihm die Kosten der Kotbeseitigung in Rechnung zu stellen.
8.) Die Zufahrtstraßen des Grundstücks unterliegen der Straßenverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Dementsprechend sind sämtliche Verkehrszeichen von den Benutzern dieser Straßen zu beachten. Übertretungen der Straßenverkehrsordnung auf den Straßen des Grundstücks werden analog zu Übertretungen im öffentlichen Straßenverkehr polizeilich verfolgt.
9.) In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ist die Hauseingangstür unbedingt verschlossen zu halten.
Zur Vervollständigung dieser Vereinbarung wird insbesondere auf § 14 Abs. 1 des WEG hingewiesen, der nachfolgend zitiert wird:
„Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instandzuhalten und von diesem sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.“
Diese Hausordnung wird Bestandteil des Protokolls der Wohnungseigentümerversammlung vom 30.11.1983.
Informationsblatt des Corbusier-Hauses
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung der Hausgemeinschaftsordung erlaube ich mir Ihnen einige Informationen zum Zusammenleben im Corbusier-Haus zu geben.
Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 15.45 Uhr können Sie uns, das Team der Haustechnik, persönlich in den Räumen der Haustechnik oder unter der Rufnummer 3047551 erreichen. Außerhalb dieser normalen Dienstzeit steht Ihnen unser technischer Notdienst unter der Rufnummer 0172 3176756 zur Verfügung.
Zur Meldung Ihrer Reparaturwünsche benutzen Sie bitte den Briefkasten der Haustechnik, Sie finden ihn in der Eingangshalle. Vermerken Sie bitte auf Ihrer Reparaturmeldung neben dem Defekt, Ihre Telefonnummer für Rückfragen sowie 1 bis 2 Termine für die Durchführung der Reparatur.
So bin ich in der Lage, Ihre Reparaturmeldung besser zur Abarbeitung zu koordinieren.
Sperrmüll
Jeden Donnerstag ab 14.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit Sperrmüll - keinen Bauschutt, Pappe, Zeitungen, Glas, Farben, elektrotechnische Geräte, Teppiche, Auslegware - rechts vor dem Haus abzulegen.
Feiertags erfolgt keine Entsorgung durch die BSR.
Lastenaufzug
Lastentransporte bitte rechtzeitig min. 1 Woche vorher bei der Haustechnik anmelden.
Die Personenaufzüge sind ausschließlich, bestimmungsgemäß, nur für die Beförderung von Personen vorgesehen und geeignet.
Lärmverursachende Arbeiten
Diese Arbeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15 00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt, Samstag nur bis 18.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind diese Arbeiten nicht erlaubt.
Antennenanlage
Bitte keine eigenen Arbeiten an der hauseigenen Antennenanlage durchführen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Haustechnik.
Torschranke
Bei Veranstaltungen im Olympiastadion und/oder der Waldbühne wird die Zufahrt zum Haus durch die Torschranke für Nichtbewohner gesperrt.
Mit dem Hausschlüssel ist das Tor zu öffnen. Benutzung bitte nur im geschlossenem Zustand!
Hauseingang
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist die Haustür mit dem Hausschlüssel von außen begehbar. Die Haustür ist auch mit der Codenummer 1958 zu öffnen.
Müllschlucker
Die Benutzung des Müllschluckers bitte nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Die Abfälle nur in einer Größe einbringen, die leicht durch die Öffnung passen.
Nur so ist eine Verstopfung zu verhindern.
Sollte trotz größter Vorsicht eine Verschmutzung vor dem Müllschlucker vorkommen, beseitigen Sie diese bitte umgehend selbst, denn jede lnnenstraße wird nur einmal pro Woche gereinigt und der nächste Benutzer des Müllschluckers wird Ihnen dankbar sein.
Zufahrtsstraße
Die Zufahrtsstraße des Grundstückes unterliegen der Straßenverkehrsordnung - verkehrsberuhigte Zone -. Dementsprechend sind sämtliche Verkehrzeichen zu beachten. Als Parkplätze bitte nur die dafür gekennzeichneten Flächen benutzen.
Verstöße werden polizeilich geahndet.
DASS - Gelbe Tonnen
Die Benutzung der Gelben Tonnen bitte nur entsprechend Ihrer Bestimmung!
Vermeiden Sie unbedingt das Einbringen von Hausmüll oder ähnlichen Abfall.
Rauchverbot
Für den gesamten Öffentlichkeitsbereich im Haus, wie Innenstraßen und Treppenhäuser, besteht ein generelles Rauchverbot.
Hunde im Haus
Zur gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme beachten Sie bitte das Ihr Hund im Haus angeleint ist und einen Maulkorb trägt.
Die Kollegen der Haustechnik sind ständig bemüht, durch hohe Einsatzbereitschaft und sehr guter Arbeitsleistung, alle Ihre Probleme zu lösen.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar, um eine weitere Verbesserung unserer Arbeit zu erreichen.
Sprechen Sie mich oder auch einen meiner Kollegen an.
Jeder Hinweis wird sorgfältig und aufmerksam geprüft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Seifert
Haustechniker
Anm. d. Red.:
Hier noch einmal die Telefonnummern der Hausmeister: (030) 3047551 oder Mobil 0172 3176756.